Bericht 1 – Datenschutz

Datenschutz

 

Da die Telekom sehr viel mit Kundendaten zu tun hat, ist Datenschutz auch eines der ersten Themen gewesen, das man uns beigebracht hat. Die Grundregel des Bundesdatenschutzgesetztes lautet: „ Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!“

Was sind personenbezogene Daten?

Kundendaten beziehungsweise personenbezogene Daten sind im Allgemeinen persönliche Verhältnisse wie Name, Anschrift oder Geburtsort, aber auch sachliche Verhältnisse wie das Einkommen, Steuern oder Versicherungen zählen zu diesen Daten.

Allerdings darf man sie nicht mit den personenbeziehbaren Daten verwechseln, da diese „lediglich“ Kennzeichen, Personalnummer oder Kontonummer sind.

Datenschutz durch Gesetze bzw. Telekom

Die Kundendaten beziehungsweise die Personaldaten werden sowohl durch Gesetze als auch durch Telekom-interne Regeln geschützt.

Die Personaldaten der Telekom werden durch folgende Regelungen geschützt.

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden. Das Arbeitsrecht und das Sozialgesetzbuch schützen die Daten der Mitarbeiter ebenfalls von Staatlicher Seite.

Zusätzliche gibt es noch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen um Missbrauch vorzubeugen.

Die Kundendaten werden durch die EU-Datenrecht-Richtlinien, sowie durch das Bundesdatenschutzgesetz und das Grundgesetz geschützt. Des Weiteren gilt für diese Daten ein spezieller Schutz durch das Telekommunikationsgesetz und das Telemediagesetz.

Verstöße gegen eines dieser Gesetze werden mit bis zu 5 Jahren Haft und/oder Geldstrafen geahndet.

Sicherheitsregeln im Umgang mit Daten

Grundsätzlich dürfen keine Daten an Unbefugte weitergegeben werden. Des Weiteren sollte man bestimmte Sicherheitsregeln beachten, wie zum Beispiel, dass man für seine Daten Passwörter verwendet und diese natürlich auch nicht weitergibt.

Auch sollte man keine private Hard- oder Software installieren, da man sonst aus Versehen Viren auf die Computer bringen könnte.

Dennoch muss man auch die Hard- und Software vor Unbefugten schützen, zum Beispiel durch Firewalls oder Antiviren-Programme. Falls man einen Datenträger entsorgen muss, sollte man diesen ebenfalls ordnungsgemäß entsorgen.

Auch nach dem Ausscheiden des Dienstes bestehen die Datenschutzgesetze weiterhin.




3 Gedanken zu „Bericht 1 – Datenschutz

  1. Fameless

    Du rettest mir den Hintern… Ich bin so unkreativ was meine zusatzberichte angeht… ich hab nur Tätigkeitenberichte geschrieben und darf jetzt im dritten Lehrjahr zusatzberichte schreiben… in genau diesem Format. ICH BEDANKE MICH !!!!!! Sollten sich unsere Wege irgendwann einmal kreuzen geb ich dir ein Bier aus. Versprochen!

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